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Ansehenregeln

  • Ansehen bedeutet, dass der Charakter bekannt ist, Autorität besitzt und Leute hat, die ihm folgen.
  • Es bedeutet auch, dass der Charakter das Recht hat, von anderen respektvoll behandelt zu werden und dieses Recht auch einfordern kann.
  • SCs und NSCs sollten entsprechend informiert werden, damit es bei allen Interaktionen berücksichtigt werden kann.
  • Dieses System ist auf verschiedene Genres anwendbar, den klassischen Adel ebenso wie moderne militärische Dienstgrade oder Initiationsgrade im Klerus.
  • Dazu teilt man die Gesamt-Hierarchie in 5 Teile, für deren Erreichung von unten nach oben jeweils die Fertigkeit Ansehen auf der entsprechenden ST erworben werden muss.
  • Es ist zu beachten, dass verschiedene ST unterschiedlich viel Gefolge, die selbst unterschiedlich hohe ST Ansehen besitzen müssen, verlangen. Die Tatsache, dass man selbst zum Gefolge gehört, befreit nicht von der Pflicht, selbst auch Gefolge zu besitzen. Gefolge kann man sich nicht „teilen“.
  • Gefolge wird als Gesamtzahl der ST in Ansehen gefordert. Ein Herzog mit Ansehen auf ST 4 könnte als Gefolge fünf Knappen (5 x Ansehen 1 = 5), zwei Ritter und einen Knappen (2 x Ansehen 2 + 1 x Ansehen 1 = 5) oder einen Grafen und einen Ritter (1 x Ansehen 3 + 1 x Ansehen 2 = 5) etc. haben.

Die folgende Liste gibt Beispiele:
ST Gefolge Adel Dienstgrad Klerus
1 0 Knappe / Page Schütze bis Oberstabsgefreiter Novize
2 1 Ritter / Baron / Freiherr Unteroffizier und Stabsunteroffizier Priester
3 3 Graf / Fürst Feldwebel bis Oberstabsfeldwebel Bischof
4 5 Herzog / Prinz Leutnant bis Oberst Erzbischof
5 7 König Generäle Pontifex Maximus

  • „Ansehen“ bedeutet noch nicht unmittelbar auch „Reichtum“. Wenn man also seinem Gefolge gerne etwas bieten möchte, empfiehlt sich diese Fertigkeit ebenfalls.
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  • Zuletzt geändert: 31.05.2022 16:51
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