ringelstechen

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Ringelstechen

Das Ringelstechen

  • Alle Gäste, Männer, Weiber, Knechte, Mägde, Narren und Kinder, dürfen ihr reiterisches Können beim Ringelstechen unter Beweis stellen.
  • Das Ringelstechen findet keinen Eingang in die Wertung zum Gewinn des Gutes.
  • Mit einem Stabe sei ein Ring, der über der Bahn aufgehängt sei, getroffen. Der glückliche Gewinner darf das Beutelchen mit Kleinoden, Spezereien oder anderen Sach- und Geldpreisen sein Eigen nennen.
  • Ein jeder, der sein Glück und Geschick auf die Probe stellen möchte, zahle einen Obulus von einem halben Taler pro Gang für die Armenspeisung.
  • ringelstechen.1489407518.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 31.05.2022 16:24
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