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Diese Sammlung von Regeln bilden eine der drei Grundpfeiler, die das Leben an Bord der Schiffe der [[Bündische Marine|Bündischen Marine]] bestimmen.<br> | Diese Sammlung von Regeln bilden eine der drei Grundpfeiler, die das Leben an Bord der Schiffe der [[:Bündische Marine|Bündischen Marine]] bestimmen. |
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- Alle Befehlshaber, Kapitäne und Offiziere, so sich an Bord eines Bündischen Hilfs- oder Orlogschiffes befinden oder dessen Besatzung angehören, sind gehalten, den öffentlichen Gottesdienst auf ihren Schiffen gemäß rotistischer Liturgie und bündischem Brauch und Gesetz feierlich, ordentlich und in Demut zu begehen; und haben Sorge zu tragen dafür, dass Predigt und Gebet durch den gesalbten Kaplan des Schiffs fleißig und in aller Sorgfalt versehen werden; und dass die Heiligen Tage gemäß Brauch und Gesetz begangen werden. | - Alle Befehlshaber, Kapitäne und Offiziere, so sich an Bord eines Bündischen Hilfs- oder Orlogschiffes befinden oder dessen Besatzung angehören, sind gehalten, den öffentlichen Gottesdienst auf ihren Schiffen gemäß rotistischer Liturgie und bündischem Brauch und Gesetz feierlich, ordentlich und in Demut zu begehen; und haben Sorge zu tragen dafür, dass Predigt und Gebet durch den gesalbten Kaplan des Schiffs fleißig und in aller Sorgfalt versehen werden; und dass die Heiligen Tage gemäß Brauch und Gesetz begangen werden. |