zweikampf

Zweikampf

Der ritterliche Zweikampf

  • Zugelassen zum ritterlichen Turnier sind alle ritterbürtigen Edelleute, ob Herren oder Damen, welche ihre Turnierfähigkeit durch Abstammungs-, Standes- oder Urkunde einer vorangegangenen Turnierteilnahme, oder durch heiligen Eid, nachweisen können.
  • Alle Streiter müssen sich bereits im Vorfeld durch Boten oder Brief für die Teilnahme melden.
  • Alle Streiter im ritterlichen Turnier müssen gerüstet, mit einem Schwerte gegürtet und begleitet durch mindestens einen Knappen, Ausrufer, Herold oder bewaffneten Knecht, zum Turnier erscheinen und sich beim Wappenkönig melden.
  • Vor Beginn des Turniers wird eine Rock- und Wappenschau sowie eine Vorstellung der Streiter für das Publikum durchgeführt.
  • Der sportliche Wettkampf wird ein Helmzierabschlagen sein. Dazu stellt der Ausrichter einheitliche, weiße Zieren, die durch die Streiter in eigenen Farben verziert werden können. Die Streiter werden auf Armeslänge einander auf hölzernen Pferden passieren, um dem Kontrahenten die Helmzier von hinten vom Helme zu schlagen. Für jene, die über keinen geeigneten Helm verfügen, hält der Ausrichter geschlossene Helme bereit.
  • zweikampf.txt
  • Zuletzt geändert: 31.05.2022 16:51
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