turnierfrieden

Turnierfrieden

Seine fürstliche Hoheit und seine herzogliche Durchlaucht rufen für die gesamte Dauer des Zusammentreffens einen Turnierfrieden aus. Jegliche Händel sind zu unterlassen, Fehden seien ausschließlich in den Schranken auszutragen. Wer den Turnierfrieden bricht, wird durch ein Standgericht derart belangt, wie es dem gerechten Fortgang der Bewerbe und dem weiteren Frieden des Zusammentreffens zuträglich ist.
Insbesondere ist das Tragen von Schwertern, also scharfen Waffen mit beiderseitiger Klinge von mehr als eines Mannes Unterarm Länge, allen verboten, welche nicht von Adel sind. Jene Teilnehmern am Schwertkampf am Boden, welche nicht von Adel sind, ist das Tragen ihrer Waffen in den Schranken sowie auf dem kürzesten Weg dorthin und von dort fort gestattet.
Für alle minderen Vergehen wird ein Schandpfahl errichtet, des weiteren wird eingeteilt zu Fron und Arbeit oder Leistung einer Geldbuße, wenn es dem Fortgang der Bewerbe dienlicher ist. Mindere Vergehen werden durch den Spruch des Turnierrichters geahndet.
Fahrendes Volk, Huren und Bettler haben ihrem Gewerbe ausschließlich in dem ihnen zugewiesenen Bereich nachzugehen.
Glücksspiel ist für die gesamte Dauer des Zusammentreffens verboten.
Unsportliches Verhalten in den Schranken und während der Bewerbe wird durch Ausschluss aus eben diesem Bewerb vergolten. Es sei jedoch besonders darauf hingewiesen, dass unschickliches Verhalten auch außerhalb der Schranken durch Ausschluss aus den Bewerben geahndet werden kann.

  • turnierfrieden.txt
  • Zuletzt geändert: 31.05.2022 16:51
  • von 127.0.0.1