regeln:willenskraft

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Willenskraft

ST: 5
EP pro ST: 15

Der Charakter kann sich ST mal in 24 h gegen einen Beherrschungszauber (z.B. Befehl oder Sprache verändern) durch seine schiere Willenskraft wehren. Gilt nicht gegen körperliche (insbes. TP- und LP-raubende) Zauber und Zauber, die durch Großrituale gezaubert wurden.

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  • Zuletzt geändert: 31.05.2022 16:26
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