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regeln:ansehen [01.04.2017 21:23] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | regeln:ansehen [31.05.2022 16:51] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 |
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**ST**: 5\\ | **ST**: 5\\ |
**EP pro ST**: 40\\ | **EP pro ST**: 40\\ |
Der Charakter genießt aufgrund von Dienstgrad, Adel, sozialem Status o.ä. mehr Ansehen als andere. Er benötigt Gefolge gemäß seiner ST (s.a. [[:Ansehenregeln]]).\\ | Der Charakter genießt aufgrund von Dienstgrad, Adel, sozialem Status o.ä. mehr Ansehen als andere. Er benötigt Gefolge gemäß seiner ST (s.a. [[Regeln:Ansehenregeln]]).\\ |
Für diese Fertigkeit existiert eine Sonderregel: Bis zur ST 3 kann man sie auf Pump „kaufen“. Das heißt, dass die Hälfte der EP-Kosten bei der Charaktererschaffung ausgegeben werden. Alle EP, die zunächst erspielt werden, dienen der Bezahlung der verbleibenden Hälfte. Neue Fertigkeiten können somit erst nach Rückzahlung der EP-„Schulden“ erlernt werden. Natürlich kann man den gesamten EP-Betrag auch sofort bezahlen. | Für diese Fertigkeit existiert eine Sonderregel: Bis zur ST 3 kann man sie auf Pump "kaufen". Das heißt, dass die Hälfte der EP-Kosten bei der Charaktererschaffung ausgegeben werden. Alle EP, die zunächst erspielt werden, dienen der Bezahlung der verbleibenden Hälfte. Neue Fertigkeiten können somit erst nach Rückzahlung der EP-„Schulden“ erlernt werden. Natürlich kann man den gesamten EP-Betrag auch sofort bezahlen. |
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