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Reliquien

Reliquien sind Überreste der Milenas, der Scholastiker und Heiligen. Es kann sich um Teile ihrer Körper handeln (Reliquien 1. Ordnung) oder ihrer Besitztümer aus Lebzeiten (2. Ordnung). Eine Sonderform stellen die Berührungsreliquien (3. Ordnung) dar, die selbst nur mit Reliquien 1. Ordnung in Kontakt kamen.

Sakraler Hintergrund

Im Liber Rotae, in den Heiligenerzählungen, wird berichtet, wie der Heilige Carolus in Aufopferung für den Glauben und die Gläubigen stirbt. Als seine Schüler nach 4 Wochen sein Grab öffneten, um seinen Leib in ein angemesseneres Mausoleum umzubetten, war sein Körper unverwest. Sein Geist erschien den erschrockenen Jünglingen und Mägden, und erklärte ihnen: „Meine Seele wandelt nun unter Ihren Augen. Da mein Leib aber von der Sünde nicht berührt, sondern von Ihrer Heiligkeit erfüllt ist, wird er nicht vergehen.“ Seine Schüler verschlossen daraufhin das Mausoleum nicht, wie eigentlich üblich, sondern ermöglichten den Gläubigen den Zugang zu Carolus' Leib, und viele Wunder Milenas erfüllten sich seitdem an jenen, die seine Hülle schauten. Und so war es auch mit den anderen Heiligen, seien sie vor oder nach Carolus gestorben, dass ihre Leiber nicht zu verwesen schienen und von ihnen eine mächtige Heiligkeit ausging.

Zur Geschichte

Im Laufe der Jahre und Jahrhunderte ging viel Wissen verloren, viele Heilige mussten durch Krieg oder Naturkatastrophen verlegt werden, und die jahrhundertelange Verehrung ließ nicht alle heiligen Körper unbeschadet. Bislang unbekannte Grabstätten alter Heiliger wurden gefunden, und versteckte Körper oder Körperteile wurden vergessen. So wurden Reliquien zu dem, was sie heute sind. In den seltensten Fällen die vollständigen Körper verstorbener Heiliger, sondern meist nur einzelne Körperteile (in den unterschiedlichsten Größen und Erhaltungszuständen). Auch ist mittlerweile die Wundermächtigkeit auch von Besitztümern der Heiligen bekannt, so dass auch Kleidung, Waffen oder Schreibgerät als Reliquie verehrt werden.

Zum heutigen Umgang

In aller Regel wird in jeder Kirche bei der Weihung eine Reliquie des namensgebenden Heiligen in den Altar eingebaut. In größeren Domen werden auch die Altäre von Nebenkapellen derart ausgestattet. Besondere Wallfahrtsorte sind für ihre besonderen Reliquien bekannt, die zu besonderen Gelegenheiten - wie dem Gedenktag des Heiligen, dem Weihetag der Kirche etc. - herausgeholt werden, damit die Gläubigen ihre Wundermächtigkeit unmittelbar erfahren können. Bisweilen werden sogar Umzüge abgehalten, oder man trägt die Reliquien zu besonderen Orten (wie der Martyrerstätte des Heiligen). Auch Privatpersonen oder nicht-kirchliche Gruppen wie Fischerbünde legen sich bisweilen Reliquien zu, sei es im Vertrauen auf die Wundermächtigkeit, Geltungssucht oder Sammellust. Die Kirche hat derweil den Handel gegen Geld mit etwas so heiligem wie Reliquien untersagt - doch der Schwarzmarkt blüht. Oft spricht man von „Translationsgebühren“. Die Praesule haben daher von Zeit zu Zeit Komissionen zusammengestellt - oft Ordensleute der Einen Wahrheit - die dem lästerlichen Umgang mit Reliquien Einhalt gebieten sollten, ihre Echtheit überprüften und versuchten, die stets existierenden Fälschungen zu beschlagnahmen. Ihre Arbeit war dabei auch innerhalb der Kirche nicht immer leicht, denn welcher Pfarrer lässt sich schon gerne bescheinigen, dass die namensgebende Reliquie seiner Kirche in Wirklichkeit aus Ziegenknochen besteht?

Weiterführende OT-Informationen (die Grundlage der IT-Herangehensweise sind, aber bitte nicht 1:1 ausgelegt werden dürfen) finden sich auch im passenden Wikipedia-Artikel.