Rotisten beichten regelmäßig ihre Sünden bei einem rotistischen Priester / einer rotistischen Priesterin. Diese legen ihnen Bußen auf (häufig Gebete oder konkrete Bußtaten) und sprechen sie im Anschluss von ihren Sünden frei. Sollte sich ein Rotist einer der Todsünden und Tugenden schuldig gemacht haben, kann er erst nach einer Beichte und der anschlißeneden Absolution durch den Priester / die Priesterin wieder an einem Gottesdienst teilnehmen. Üblich sind monatliche Beichten, mindestens jedes Jahr vorm Sendfest. Wenn möglich beichtet man immer beim gleichen Priester / der gleichen Priesterin (Beichtpater / Beichtmater), aber grundsätzlich ist jeder Priester / jede Priesterin geeignet. In einer Notsituation (z.B. kurz vor dem Tod) kann jeder Rotist eine Beichte abnehmen.