regeln:seele_verpfaendet

Seele verpfändet

ST: 2
EP pro ST: 5

  • ST 1: Der Charakter kann unter keinen Umständen wiederbelebt werden. Er muss nach seinem Tod einer höheren Macht dienen, die er bei der Charaktererschaffung festlegt.
  • ST 2: Der Charakter ersteht grundsätzlich nach 10 Minuten als Untoter wieder auf. Er besitzt 6 LP und greift alle Umstehenden ohne Unterschied an. Für ihn gelten die Regeln für „Geholte Wesen“.
  • regeln/seele_verpfaendet.txt
  • Zuletzt geändert: 31.05.2022 16:51
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