regeln:gestaltwandel

Gestaltwandel

ST: 2
MP pro ST: 20
RW: Z
WD: A

Der Zauberer kann sich ganz oder teilweise in ein bestimmtes Tier verwandeln, welches der Zauberer beim Erlernen des Zaubers festlegen muss. Der Zauber kann für mehrere Tiere mehrmals erlernt werden.

  • ST 1: Einzelnes Körperteil (nur Hände, nur Kopf o.ä., muss beim Erlernen ausgewählt werden)
  • ST 2: Gesamter Körper

Es handelt sich hierbei nicht um eine Maskierung, sondern um eine echte Verwandlung. So entstandene Klauen etc. dürfen als Waffe ST1 eingesetzt werden, es darf mit dem Unterarm ohne Schaden pariert werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Handgemenge entsteht!
Es dürfen nur Tiere gewählt werden, die auch dargestellt werden können. Kleintiere wie Mäuse, Flugtiere wie Vögel oder Großwild wie Pottwale sind daher unzulässig. Denkbar sind Wölfe, Raubkatzen, Pferde, Schweine etc. Die Kleidung verwandelt sich mit, Ausrüstung jedoch nicht, sie muss zurückgelassen werden. K (Maskenartikel)

  • regeln/gestaltwandel.txt
  • Zuletzt geändert: 31.05.2022 16:51
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