chorbischof

Chorbischof

Chorbischof (chorepiscopus, ch. eps.), seit dem Konzil von Port Selachi (942) von der Heiligen Rotistischen Kirche (HRK) in Missionsgebieten und dünn besiedelten Marken in geringer Zahl eingesetzt. Der C. steht einem Kirchspiel oder einer eigenen Diözese vor, im ersten Fall steht er aufgrund seiner besonderen Aufgaben außerhalb der regulären Diözesanorganisation, da eine solche in den betreffenden Gebieten selten ausgeformt ist, dann besitzt der C. nicht die vollständigen Rechte eines Bischofs.

In seinem Werk „De institutione clericorum in sanctam ecclesiam Rotae“ von 1083 hat Lupus de Molendis (Wolf van der Molen) die Sonderstellung des C. scharf angegriffen und auf eine Eingliederung in die reguläre Diözesanorganisation gedrungen. Seitdem ist die Institution des C. immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussion in der HRK. Seitdem wird der C. einer Diözese angegliedert, wenn auch formal keinem Bischof unterstellt.

Die letzte Investition eines C. fand im Jahr 1109 auf dem Dobraner Herzogstag statt, als der Mönch Columbanus, ehem. Kaplan von Friedland, für die Wallfahrtskapelle Nordmoor in Nebelheim vom Praesul als C. eingesetzt wurde.

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